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AGB

AGB's der Firma printime oHG, Ebenhausen

 

§ 1 Allgemeines/Geltung der Bedingungen
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind stets verbindlich, auch wenn allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers entgegenstehen. Unsere Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung bzw. durch Annahme der Lieferung anerkannt und gelten auch ohne nochmalige gesonderte Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Bereits hiermit wird Bestätigungen des Vertragspartners etwa unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprochen, soweit unsere Geschäftsbedingungen dadurch abgeändert werden sollen.

Anwendungstechnische Beratung wird nach bestem Wissen unserer Erfahrungen erteilt. Sämtliche Angaben und Auskünfte über Eignung und Verwendung unserer Produkte sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

§ 2 Nebenabreden
Nebenabreden gelten nur in schriftlicher Form. Das Verkaufspersonal ist zu mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden nicht bevollmächtigt.

§ 3 Gerichtstand / Erfüllungsort
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München Gerichtsstand.

§ 4 Angebot
Angebote sind stets freibleibend gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die den Angeboten des Lieferanten zugrundeliegenden Preise verstehen sich ohne Porto und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 5 Lieferung
1. Bei dem vom Verkäufer angebotenen Lieferfristen handelt es sich um voraussichtliche Liefertermine. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mittels eingeschriebenem Brief von mindestens 4 Wochen setzen, beginnend mit dem Ablauf der zunächst vereinbarten Lieferfrist. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Insoweit ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, es fällt dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für die Geltendmachung von Folgeschäden.

2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die vom Lieferant nicht zu vertreten sind und die ihm die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen, berechtigen den Lieferanten auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in Standardverpackungen.

4. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Aufstellung / Einbau
Die Aufstellung, der Einbau und die Inbetriebnahme der gelieferten Gegenstände obliegt dem Käufer.

§ 7 Abnahme / Gefahrübergang
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Verweigert der Besteller die Annahme der Lieferung, so können wir dem Besteller eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen.

Danach sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und einen Schadensersatz von 30% des Lieferwertes der nicht abgenommenen Lieferung zu verlangen.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person bzw. Unternehmen über.

§ 8 Gewährleistung
1. Für unwesentliche, fabrikationsbedingte Abweichungen hinsichtlich Beschaffenheit, Stoffreinheit, Farbe oder sonstiger Eigenschaften übernehmen wir keine Gewährleistung.
Keine Gewähr wird im übrigen übernommen für Transportschäden an Waren, die wunschgemäß zum Kunden geschickt wurden, es sei denn, wir haben hierbei eine ausdrückliche schriftliche Verpflichtung übernommen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach der Lieferung sofort zu untersuchen und erkennbare Mängel sofort nach Empfang der Ware schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Bei nicht erfolgter Mitteilung von Beanstandungen oder Mängel gilt die Lieferung als genehmigt und schließt damit die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche aus.

3. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, unsachgemäße Lagerung, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind.

4. Die Gewährleistungsansprüche für unsere Produkte betragen 6 Monate, sofern vom Hersteller nichts anderes angegeben ist.

§ 9 Zahlungsbedingungen
Soweit mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart ist, liefern wir unsere Ware per Nachnahme. Die Nachnahmekosten werden vom Lieferanten getragen. Bei persönlicher Anlieferung ist Barzahlung bzw. eine Zahlung per Scheck erforderlich. Bei Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt. Erst das Datum der vorbehaltlosen Gutschrift ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgebend.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Außenstände insbesondere aus früheren Lieferungen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen.

§ 11 Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware aus einem vom Kunden zu vertretenden Rücktrittsgrund wird als Vergütung für die Bearbeitung 20% des Nettoauftragswertes berechnet. Zurückgenommen wird nur unbeschädigte, einwandfreie, unbenutzte und funktionsfähige Ware in der Originalverpackung. Warenrücksendungen setzen zur Vermeidung unnötiger Kosten unser schriftliches Einverständnis voraus. Andernfalls behält sich der Verkäufer vor, die Annahme zu verweigern. Sämtliche Warenrücksendungen müssen für uns versand- und verpackungskostenfrei erfolgen.

§ 12 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind nicht übertragbar, es sei denn, es liegt von uns eine schriftliche Genehmigung vor.

§ 12 Ergänzende Bestimmungen
Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung enthalten, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sind oder geändert werden müssen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

 

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Copyright © 2002 EDV-Beratung und Verkauf Roland Stangl
Stand: 18. Juli 2002