AGB's der Firma printime oHG,
Ebenhausen
§ 1 Allgemeines/Geltung der Bedingungen
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind stets verbindlich,
auch wenn allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers entgegenstehen. Unsere
Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung bzw. durch Annahme der
Lieferung anerkannt und gelten auch ohne nochmalige gesonderte Vereinbarung für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur
dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt
wurde. Bereits hiermit wird Bestätigungen des Vertragspartners etwa unter
Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprochen, soweit unsere
Geschäftsbedingungen dadurch abgeändert werden sollen.
Anwendungstechnische Beratung wird nach bestem Wissen unserer Erfahrungen
erteilt. Sämtliche Angaben und Auskünfte über Eignung und Verwendung unserer
Produkte sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen
Prüfungen und Versuchen.
§ 2 Nebenabreden
Nebenabreden gelten nur in schriftlicher Form. Das Verkaufspersonal ist zu
mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden nicht bevollmächtigt.
§ 3 Gerichtstand / Erfüllungsort
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München Gerichtsstand.
§ 4 Angebot
Angebote sind stets freibleibend gemäß unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die den Angeboten des Lieferanten zugrundeliegenden
Preise verstehen sich ohne Porto und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 5 Lieferung
1. Bei dem vom Verkäufer angebotenen Lieferfristen handelt es sich um
voraussichtliche Liefertermine. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in
Verzug, so kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mittels
eingeschriebenem Brief von mindestens 4 Wochen setzen, beginnend mit dem Ablauf
der zunächst vereinbarten Lieferfrist. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist steht
dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Insoweit ist die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, es
fällt dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche
gilt für die Geltendmachung von Folgeschäden.
2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die vom
Lieferant nicht zu vertreten sind und die ihm die Leistung aber gleichwohl
unmöglich machen, berechtigen den Lieferanten auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in Standardverpackungen.
4. Teillieferungen sind zulässig.
§ 6 Aufstellung / Einbau
Die Aufstellung, der Einbau und die Inbetriebnahme der gelieferten Gegenstände
obliegt dem Käufer.
§ 7 Abnahme / Gefahrübergang
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den entstandenen Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Verweigert der Besteller
die Annahme der Lieferung, so können wir dem Besteller eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen.
Danach sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und einen
Schadensersatz von 30% des Lieferwertes der nicht abgenommenen Lieferung zu
verlangen.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der
Sache geht mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person bzw.
Unternehmen über.
§ 8 Gewährleistung
1. Für unwesentliche, fabrikationsbedingte Abweichungen hinsichtlich
Beschaffenheit, Stoffreinheit, Farbe oder sonstiger Eigenschaften übernehmen
wir keine Gewährleistung.
Keine Gewähr wird im übrigen übernommen für Transportschäden an Waren, die
wunschgemäß zum Kunden geschickt wurden, es sei denn, wir haben hierbei eine
ausdrückliche schriftliche Verpflichtung übernommen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach der Lieferung sofort zu
untersuchen und erkennbare Mängel sofort nach Empfang der Ware schriftlich dem
Verkäufer anzuzeigen. Bei nicht erfolgter Mitteilung von Beanstandungen oder
Mängel gilt die Lieferung als genehmigt und schließt damit die Geltendmachung
jeglicher Gewährleistungsansprüche aus.
3. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus
nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage durch Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse, unsachgemäße Lagerung, sofern sie nicht auf ein Verschulden des
Lieferanten zurückzuführen sind.
4. Die Gewährleistungsansprüche für unsere Produkte betragen 6 Monate,
sofern vom Hersteller nichts anderes angegeben ist.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Soweit mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart ist, liefern wir
unsere Ware per Nachnahme. Die Nachnahmekosten werden vom Lieferanten getragen.
Bei persönlicher Anlieferung ist Barzahlung bzw. eine Zahlung per Scheck
erforderlich. Bei Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt.
Erst das Datum der vorbehaltlosen Gutschrift ist für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung maßgebend.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Außenstände
insbesondere aus früheren Lieferungen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer
darf über Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen.
§ 11 Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware aus einem vom
Kunden zu vertretenden Rücktrittsgrund wird als Vergütung für die Bearbeitung
20% des Nettoauftragswertes berechnet. Zurückgenommen wird nur unbeschädigte,
einwandfreie, unbenutzte und funktionsfähige Ware in der Originalverpackung.
Warenrücksendungen setzen zur Vermeidung unnötiger Kosten unser schriftliches
Einverständnis voraus. Andernfalls behält sich der Verkäufer vor, die Annahme
zu verweigern. Sämtliche Warenrücksendungen müssen für uns versand- und
verpackungskostenfrei erfolgen.
§ 12 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind nicht
übertragbar, es sei denn, es liegt von uns eine schriftliche Genehmigung vor.
§ 12 Ergänzende Bestimmungen
Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung enthalten, gelten
ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass einzelne Teile der
vorstehenden Bedingungen unwirksam sind oder geändert werden müssen, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. |